Elternbeirat

Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns an der Teichwiesenschule sehr wichtig. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch unser Elternbeirat. Der Elternbeirat ist ein Gremium bestehend aus allen Klassenelternvertreter*innen unserer Klassen. Den Vorsitz des Elternbeirats haben in diesem Schuljahr:

Diana Gregovic

erste Vorsitzende

Kathrin Brantl

zweite Vorsitzende

Mark Hellmann

Kassier

Wir danken allen Eltern, die sich aktiv für die Schule einsetzen.

Eltern aktiv an der TWS

Der Elternbeirat an der TWS setzt sich in vielen Bereichen ein und ist vertrauensvoller Ansprechpartner für Eltern. Dabei werden Schule und Eltern in folgenden Bereichen unterstützt:

  • Austausch zwischen Eltern und Lehrerinnen/ Schulleitung
  • Planung und Organisation von Veranstaltungen (z.B. Einschulung, Unterstützung bei Schulfesten und sportlichen Events u.v.m.)
  • unkomplizierte Unterstützung einzelner Familien im Sinne der Teilhabe
  • enger Austausch in Fragen der Entwicklung zur Ganztagesschule

Rechtliche Grundlagen

Das Schulgesetz legt im §55 folgendes fest:

„Eltern und Schule
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemein
same Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die ver
trauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der
Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. Die Schule fördert und un
terstützt die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer schulischen Elternrechte; dies gilt in besonderer Weise
auch für Eltern mit Migrationshintergrund.
(2) Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen
die Eltern
1. in der Klassenpflegschaft,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz
wahr“

Im § 57 beschreibt es außerdem:

 Elternbeirat 

„(1) Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere 

  1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern; 
  2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten; 
  3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern; 
  4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt; 
  5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken; 
  6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken; 
  7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; 
  8. dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen; die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten. „