Schulsozialarbeit - Was ist das eigentlich?
Die Schulsozialarbeiter*in arbeitet in der Schule mit Klassen, kleineren Gruppen sowie mit einzelnen Schüler und Schülerinnen. Eltern, Erzieher und die Schulleitung und das Lehrpersonal können sich unterstützen und beraten lassen.
Die Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot von Fachkräften der Jugendhilfe an Schulen. Ihre Arbeit ist sowohl im Schulgesetz (§6) als auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§13a Jugendsozialarbeit im SGB VIII) gesetzlich verankert.
Die Schulsozialarbeit hat die Aufgabe jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die es ihnen ermöglicht, von der Schule bis ins Arbeitsleben einen positiven und erfolgreichen Weg zu gehen.
Die Schulsozialarbeit erweitert und ergänzt in einer wechselseitigen Kooperation zwischen den Fachkräften aus Schule und Jugendhilfe das pädagogische Handlungsspektrum und trägt gemeinsam zu einem abgestimmten Gesamtsystem der kommunalen Bildungspolitik bei. In einem multiprofessionellen Team kann so auf die stetig sich verändernden Lebensbedingungen von Familien, Kindern und Jugendlichen eingegangen werden.
Die Schulsozialarbeit hat eine Brückenfunktion: Sie bauen Brücken zwischen Schülern, Schülern und Lehrern, Schülern und Eltern. In Abhängigkeit der jeweiligen Lebenssituationen und ihren Bedürfnissen und Notwendigkeiten verbindet sie die Lebenswelt der Familien mit ihren Kindern mit der Schule und weiteren Ansprechpartnern wie den Jugendhäusern, Vereinen, dem Jugendamt, den Beratungsstellen, den Jugendhilfeeinrichtungen, zu Psychologen u.v.m., um bedarfsgerechte Hilfen zu erhalten.
Die Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges, kostenloses Beratungsangebot. Sie unterliegt der Schweigepflicht.